Der Jugendclub Pfarrweisach (Vorläufige Satzung)                                        15.5. Anno 1997

                                                                                                 

1. Der Jugendclub ist ein Nichteingetragener Verein von Jugendlichen aus der Pfarrei Pfarrweisach.

2. Er ist der Pfarrei unterstellt

3. Er dient zum Nutzen der Jugend.

4. Die Vorstandschaft besteht aus:

            1. Vorstand, Alter zwischen 16 und 18 Jahren

            2. Vorstand, Mindestalter 16 Jahre

            Kassenwart, Mindestalter 16 Jahre

            3 Beisitzern

            Mindestens eine Aufsichtsperson, von der Pfarrei bestimmt, Mindestalter 16 Jahre

Die Vorstandschaft wird halbjährlich gewählt und zwar zu Pfingsten und Weihnachten.

5. Mindestens ein Mitglied der Vorstandschaft sollte bei der PGR-Sitzung anwesend sein. Dies gilt ebenfalls für die Mitgliedervollversammlung des Kolpingverein.

6. Die Schlüssel werden vom 1. und 2. Vorstand sowie vom Kassenwart verwaltet.

7. Das Mindestalter von 14 Jahren sollte nicht unterschritten werden.

8. Weiterhin gilt die Jugendclubordnung:

Jugendclubordnung

 

Diese Jugendclubordnung ist für alle Clubmitglieder verpflichtend und dient für alle anderen Besucher als verbindliche Orientierung. Sie ist von den Clubmitgliedern erstellt und von den Verantwortlichen genehmigt. Sie beachten die Vorgaben des Jugenschutzgesetzes und die Hausordnung, die für das Kolpinghaus - Pfarrweisach gemacht wurden.

 

1. Jugendliche benutzen die Räume in der Regel am:

Donnerstag bis 23.00 Uhr;

Freitag und Samstag bis 24.00 Uhr.

 

2. Eine Verlängerung der Benutzung der Räume ist nur mit Zustimmung der Verantwortlichen möglich.

 

3. Bei jeder Party übernimmt eine volljährige Person die Aufsichtspflicht.

 

4. Clubmitglieder unter 16 müssen um 24.00 Uhr die Clubräume verlassen.

 

5. Es darf kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ausgeschenkt werden und im allgemeinen dürfen keine brandweinhaltige Getränke ausgegeben werden.

 

6. Wir haben einen Schlüssel und den verwalten: Der 1. und 2. Vorstand und der Kassenwart. Der Schlüssel soll nicht an andere Personen gegeben werden, die sich im Notfall bitte an das Pfarrhaus wenden können!

 

7. Es wird darauf geachtet, daß die Nachbarschaft nicht gestört wird (Lärm).

 

8. Nach jeder Benutzung werden die Räume vom zuständigen Jugendteam gereinigt. In Notfällen (z.B. Party) wird es im Laufe des nächsten Tages gemacht.

 

9. Motorisierte Fahrzeuge sollen während den Clubzeiten außerhalb des Pfarrhofes abgestellt werden.

 

 

 

Diese Satzung stellt keine Satzung eines Vereines da, sondern sind die Richtlinien für eine Hausordnung.

Ohne die hier nicht veröffentlichen Zusätze, welche nur uns bekannt sind, ist diese Satzung nichts weiter als ein Erinnerungsstück und somit völlig wirkungslos!!!

 

Zusätze zur JC Satzung von 1997

Nutzung des Kolpingheims unter der Woche:

Wer unter der Woche abends in das Kolping will muss den Schlüssel beim Schlüsselwart (Stefan Hartenfels) abholen und diesen dann auch wieder am gleichen Tag zurückbringen!!! ( in den Briefkasten beim Stefan werfen). Wer den Schlüssel nicht wieder abgibt bzw. das Kolping unaufgeräumt verlässt kriegt den Schlüssel in Zukunft nicht mehr. Sperrzeit unter der Woche: 23.00Uhr

Nutzung am Wochenende:

Derjenige der das Kolping aufschließt trägt an diesem Abend die Verantwortung und schließt im Normalfall auch wieder zu und gibt den Schlüssel ab. Einzige Ausnahme: Es ist noch ein Vorstandschaftsmitglied da und der übernimmt das zusperren. Es ist auf alle Fälle immer auf Ordnung und Sauberkeit zu Achten und darauf dass das Jugendschutzgesetz eingehalten und die Nachbarschaft nicht gestört wird. Ordnung und Sauberkeit gilt auch für das Pfarrgelände. Sperrzeit: 2.00Uhr

Vorstandschaftsmitglieder sind von den Reglungen mit dem Schlüssel ausgenommen und können diesen  auch mit nach Hause nehmen (an nächsten Tag bitte Bescheid geben wo der Schlüssel ist um unnötiges Suchen zu verhindern).

Mutwillige Zerstörungen:

Wer mutwillig etwas kaputt macht ( Schrupper, Besen, Türen, Wände, usw.) muss mit Lebenslangem Hausverbot rechnen und hat Innerhalb von 3 Tagen den Schaden wieder zu beheben.

Kasse :

Es ist alles sofort zu bezahlen. Es werden keine Schulden gemacht und ach nix aus der Kasse geliehen. Sollte kein Wechselgeld mehr da sein sagt dem Kassenwart bescheid.

FTT:

Alle Getränke im FTT, außer Bier und Alkoholfreies, gehen keinem was an und bleiben da wo sie sind.

Parken im Pfarrhof:

Parken vor dem Kolpingheim sollte vermieden werden. Wer im Pfarrhof parkt muss Nachts unbedingt darauf achten das er beim wegfahren keinen Lärm macht!!!!

Anweisungen:

Jeder, egal wer es, ist hat den Anweisungen eines Vorstandschaftsmitglieds folge zu leisten ganz egal ob das VM jünger ist oder nicht.

Wahlen:

Solange ein Vorstandschaftsmitglied nicht von seinem Posten zurück treten möchte bzw. zurücktritt finden keine Neuwahlen statt. Es sei denn die Vorstandschaft hält es für angebracht.

PGR-Sitzungen:

Teilnahme nicht mehr nötig da wir inzwischen eigenständig sind. Solange das Kolpingheim benutzt wird sind wir aber weiterhin der Pfarrei unterstellt, da diese für das Haus verantwortlich ist.

Diese Regeln gelten zusätzlich zur am 15.5.1997 verfassten Satzung. Bei Fragen wendet euch an die Vorstandschaft oder schreibt eine Mail.

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